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Der Kontrollstrich

Erfahrungsgemäß können sich Fußumrisse durch das faxen oder einscannen verzerren und es entstehen Abweichungen in der Länge sowie in der Breite.

 

Deshalb benötigen wir stets bei gefaxten oder gemailten Fußumrissen den so genannten "Kontrollstrich", mit genauer Längenangabe, wie folgt beschrieben:

 

Man umreißt den linken und den rechten Fuß mit dem Bleistift auf einem Blatt Papier, misst mit dem Lineal die Länge von der Ferse bis zum größten Zeh und vermerkt die cm Angabe z. B. 21,5 cm.

 

Zusätzlich bitten wir den Auftraggeber, uns mitzuteilen, welche Größe für uns maßgebend ist, falls die ausgemessene Größe von der angegebenen Schuhgröße abweicht.

 

"Achtung: Umtausch ausgeschlossen!"